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BSG, 09.11.2010 - B 2 U 216/10 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Marburg - S 3 U 123/03
- LSG Hessen - L 3 U 32/07
- BSG, 09.11.2010 - B 2 U 216/10 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 28.05.1997 - 9 BV 194/96
Aufrechterhaltung des Beweisantrags im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 216/10 B
Dass der Kläger bis zuletzt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt hätte, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben werden und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (…BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6; BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31;… BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen. - BSG, 19.11.2007 - B 5a/5 R 382/06 B
Unzulässiger Angriff auf die Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren …
Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 216/10 B
Dass der Kläger bis zuletzt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt hätte, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben werden und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6;… BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31;… BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen. - BVerfG, 19.02.1992 - 1 BvR 1935/91
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung - …
Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 216/10 B
Dass der Kläger bis zuletzt einen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag gestellt hätte, mit dem sowohl das Beweismittel als auch das Beweisthema angegeben werden und aufgezeigt wird, über welche Tatsachen im Einzelnen Beweis erhoben werden soll (…BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 21 RdNr 6;… BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 20 und 31; BVerfG SozR 3-1500 § 160 Nr. 6), ist der Beschwerdebegründung nicht zu entnehmen. - BSG, 24.11.1990 - 1 BA 45/90
Gesetzlich vorgeschriebene Form der Nichtzulassungsbeschwerde
Auszug aus BSG, 09.11.2010 - B 2 U 216/10 B
Unabhängig davon ist eine Parteivernehmung im sozialgerichtlichen Verfahren weder auf Antrag noch von Amts wegen zulässig (BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 2).